Wir verwalten u.a. Ihre Firma oder Stiftung !
Firmengründungen / Geschäftsführung u. Geschäftsdomizile
Wir beraten Sie i.S. Gründung / Errichtung einer Geschäftsstelle (zB. Kunstgalerie für zeitgenössische Kunst ) oder steuerprivilegierten Firma in Form einer Holdinggesellschaft, Domizilgesellschaft oder Zweigniederlassung im Kanton Zug, Schwyz, Zürich oder anderswo in der Schweiz. Ausserdem erledigen wir für Sie auch die rechtlichen Belange bei einer beabsichtigten Sitzverlegung oder Aenderung der Statuten ( Satzung );
Anmerkung : Für Unternehmer, welche in einer Branche mit sauberer Energie (zB. Sonnenenergie, Wellenenergie, Windenergie, Bio-Informatik, etc.) bereits tätig sind oder investieren wollen, bieten wir ein besonders günstiges Leistungspaket i.S. Firmengründung (zB. im Kanton Zug oder Kanton Zürich ) und anschliessender Verwaltung an. Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um den Erwerb einer in der Schweiz bestehenden inaktiven Domizilgesellschaft. Damit verbunden sind handfeste Steuervorteile und ausserdem ermöglicht dies Ihnen eine sofortige Geschäftsaufnahme.
Anmerkung : Die Rahmenbedingungen für den Kunsthandel sind in der Schweiz noch ausgesprochen liberal; ein Folgerecht i.S. Gewinnbeteiligung des Künstlers oder seiner Erben beim Weiterverkauf seiner Werke ist zB. nicht vorgesehen. Eine CH-Domizilgesellschaft bezahlt pro Jahr 8,5% Gewinnsteuern (Bund) und 0,03% Kapitalsteuern (Kanton Zürich). Ausserdem ist eine Firmengründung praktisch immer mit der Errichtung u. Verwendung eines schweizerischen Bankkontos verbunden.
- Darnach führen ( verwalten ) wir professionell Ihre neu errichtete Schweizer Firma oder Kunstgalerie. Das nennen wir Gestion. Alles geschieht unter einem Dach. Wir führen die Buchhaltung, erledigen die Geschäftskorrespondenz, nehmen uns der Rechts- und Steuerprobleme an, besorgen das Finanz-Management, etc;
- Ausserdem verwalten wir auch treuhänderisch Ihre Beteiligungen oder führen für Sie ein diskretes Sekretariat ( Privatsekretariat ). Die Verwaltung Ihrer Investments erfolgt im Rahmen einer Treuhandschaft;
Anmerkung : Eine Treuhandschaft muss im Firmenbuch nicht offengelegt werden.
- Sollten Sie an die Errichtung einer schweizer Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen interessiert sein, dann können wir Sie ebenfalls dahingehend beraten;
Anmerkung : Eine sogenannte KKK in Form einer Sicaf ist besonders geeignet für die Verwaltung von geschlossenen Hedge-Funds.
- Wir beraten und unterstützen Sie aber auch bei der Errichtung einer Stiftung in der Schweiz resp. in Liechtenstein. Nach der Gründung überwachen wir die Ausführung der festgelegten Anordnungen gemäss dem Stiftungsreglement oder beraten bei nachträglichen Änderungswünschen der Stiftungssatzung.
Anmerkung : Eine Stiftung besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und kann Vermögenswerte im eigenen Namen halten.
@ FIDEXPERTA - Treuhand & Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zürich
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