Wir beraten Sie i.S. Gründung einer Geschäftsstelle (zB. Kunstgalerie für exclusive zeitgenössische Kunst ) oder der Errichtung einer steuerprivilegierten Lizenbox resp. Holdinggesellschaft ( Holdingprivileg ), Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft im Kanton Zürich, Schwyz, Zug, Nidwalden oder anderswo in der Schweiz. Ausserdem erledigen wir für Sie auch die rechtlichen Belange bei einer beabsichtigten Sitzverlegung oder Aenderung der Statuten ( Satzung );
Anmerkung : Für Unternehmer, welche in einer Branche mit sauberer Energie (zB. Sonnenenergie, Wellenenergie, Windenergie, Bio-Informatik, etc.) bereits tätig sind oder investieren wollen, bieten wir ein besonders günstiges Leistungspaket i.S. Firmengründung (zB. im Kanton Zug oder Kanton Zürich ) und anschliessender Verwaltung an. Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um den Erwerb einer in der Schweiz bestehenden inaktiven Domizilgesellschaft. Damit verbunden sind handfeste Steuervorteile und ausserdem ermöglicht dies Ihnen eine sofortige Geschäftsaufnahme.
Anmerkung : Die Rahmenbedingungen für den Kunsthandel sind in der Schweiz noch ausgesprochen liberal; ein Folgerecht i.S. Gewinnbeteiligung des Künstlers oder seiner Erben beim Weiterverkauf seiner Werke ist zB. nicht vorgesehen. Zudem ist der Handel mit Kunstgegenständen befreit von der Mehrwertsteuer.
Z.B. eine CH-Domizilgesellschaft mit Funktion einer Lizenzbox bezahlt pro Jahr 8,5% Gewinnsteuern (Bundessteuer) sowie eine geringe kantonale Kapitalsteuer im Promille-Bereich. Ausserdem ist eine Firmengründung praktisch immer mit der Errichtung u. Verwendung eines schweizer Bankkontos verbunden.